Beratung im Bereich der Elektrotechnik
 

Übernahme der Verantwortung als externe verantwortliche Elektrofachkraft in Ihrem Unternehmen

Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Bestellung der Mitarbeiter entsprechend der Qualifikation:

- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFkffT)

- Befähigte Person (BP)

- Arbeitsverantwortlicher (AV)

- Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Einen Telefonanruf entfernt

Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Sie sind sich unsicher ob Sie eine VEFK benötigen?
Sie sind Geschäftsführer aber selbst keine Elektrofachkraft?
Wie sehen die rechtlichen Pflichten eines Unternehmens aus im elektrotechnischen Bereich?

Eröffnen Sie neue Geschäftsfelder

Durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter ergeben Sich neue Möglichkeiten

- Übernahme elektrischer Tätigkeiten anstatt Abgabe an    Fremdfirmen! -> Umsatzsteigerung!

- Auftritt als Komplettanbieter bspw. als Hausmeisterservice! 

- Sicherer Auftritt vor Kunden durch gezielte Unterweisungen in Ihrem Tätigkeitsbereich

 

„Die Leute sagen, man soll träumen, man soll groß träumen. In meinen Augen ist das Unsinn. Ich denke, eine Menge Menschen träumen. Und während sie damit beschäftigt sind, zu träumen, sind die wirklich glücklichen, wirklich erfolgreichen, wirklich interessanten, mächtigen und engagierten Menschen damit beschäftigt, zu handeln.“ 

– Shonda Rhimes, Fernsehproduzentin und Drehbuchautorin