- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFkffT)
- Befähigte Person (BP)
- Arbeitsverantwortlicher (AV)
- Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Sie sind sich unsicher ob Sie eine VEFK benötigen?
Sie sind Geschäftsführer aber selbst keine Elektrofachkraft?
Wie sehen die rechtlichen Pflichten eines Unternehmens aus im elektrotechnischen Bereich?
- Übernahme elektrischer Tätigkeiten anstatt Abgabe an Fremdfirmen! -> Umsatzsteigerung!
- Auftritt als Komplettanbieter bspw. als Hausmeisterservice!
- Sicherer Auftritt vor Kunden durch gezielte Unterweisungen in Ihrem Tätigkeitsbereich
– Shonda Rhimes, Fernsehproduzentin und Drehbuchautorin